Stellplatzsatzung für Bühlertal
CDU-Antrag hat Erfolg - Gemeinderat billigt den überarbeiteten Entwurf der Stellplatzsatzung mit Lageplan und Begründung.
In der Gemeinderatssitzung am 21.09.10 hat der Gemeinderat den überarbeiteten Entwurf der Stellplatzsatzung für Bühlertal einstimmig gebilligt. Diese wird nun für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Danach wird dann der Gemeinderat die Satzung endgültig beschließen.
"Wir freuen uns, dass der Antrag unserer CDU Fraktion nun umgesetzt wird", erwähnte unser Fraktionsvorsitzender Volker Blum in der Sitzung. Mit dieser Satzung wird erreicht, dass bei neuen Bauvorhaben die weitere Belastung öffentlichen Parkraums reduziert wird. Ferner wird durch das Freihalten der öffentlichen Straßen einer Behinderung für Rettungs- und Versorgungsdienste vorgebeugt. In Bühlertal waren Ende 2009 insgesamt 5.610 Kraftfahrzeuge (ohne Anhänger u. Sonderfahrzeuge) zugelassen. Bei einer Wohnungszahl von 3.844 Wohnungen (Stand: 31.12.2009) stehen demnach durchschnittlich rund 1,5 Kraftfahrzeuge je Wohnung zur Verfügung.
Der Geltungsbereich der Satzung wurde anhand eines Lageplanes festgemacht. Städtebauliche Gründe oder Gründe des Verkehrs müssen vorliegen, damit eine Erhöhung der Stellplatzzahlen ohne Zweifel gerechtfertigt ist. Angesichts der unterschiedlichen Verhältnissen zwischen den verschiedenen Baugebieten in Bühlertal, kann der Erlass der Satzung deshalb auch nur streng gebietsbezogen erfolgen.
In der Satzung wird die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen wir folgt festgesetzt:
Wohnungen bis 40 m² Wohnfläche = 1,0 Stellplatz,
Wohnungen bis 80 m² Wohnfläch = 1,5 Stellplätze,
Wohnungen mit mehr als 80 m² Wohnfläche = 2 Stellplätze.