CDU Gemeindeverband Bühlertal

Schulsozialarbeiterin stellte sich vor.

In der Gemeinderatssitzung am 19.06.12 stellte sich Frau Saskia Schweizer vor. Sie ist seit dem 01.03.12 im Auftrag von B.I.S.A.M. e.V. als Sozialarbeiterin an den Schulen in Bühlertal tätig.

In seiner Sitzung am 14.02.12 hat der Gemeinderat eine Vereinbarung mit B.I.S.A.M. e.V. zum Einsatz einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters beschlossen.

Frau Saskia Schweizer hat zum 01.03.12 im Auftrag von B.I.S.A.M. e.V. ihre Stelle in Bühlertal angetreten. Sie ist zwei Tage in der Woche in der Dr. Josef-Schofer-Schule und zwei Tage in der Franziska-Höll-Schule tätig. Ein Tag wird für Dienstbesprechungen und für den notwendigen Austausch mit Kollegen bei B.I.S.A.M. e.V. genutzt. Ihr Einsatz erfolgt dabei halbtags.

Die Schulsozialarbeiterin stellte sich nun dem Gemeinderat vor und informierte umfasend über ihre Arbeit. In der relativen kurzen Zeit wurde sie schon in vielen Dingen im Konfliktbereich hinzugezogen. Sehr wichtig ist ihr auch die Präventionsarbeit im Rahmen von Projekten.

Im Namen der CDU Fraktion dankte Fraktionsvorsitzender Volker Blum für den sehr informativen Bericht. "Fraktionsübergreifend hat man erkannt, dass der Einsatz einer Schulsozialarbeiterin an unseren Schulen notwendig ist", erwähnte Blum. Der Bericht verdeutliche dies auch. Die Schulleitungen und auch die Lehrerschaft kann mit ihrer Arbeit wesentlich entlastet werden. "Auch für die offenen Jugendarbeit wünscht sich die CDU Fraktion die Sozialarbeit auszuweiten", ergänzte Blum. Die CDU Fraktion befürworte, den nun eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten und die Verlängerung der Vereinbarung zum Einsatz von Frau Schweizer.

Auf die ergänzende Frage von CDU-Gemeinderätin Ilse Neurath-Braun, ob die Zeit für ihre Arbeit ausreichend sei, erklärte Frau Schweizer, dass diese schon sehr eng sei.

Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vereinbarung mit B.I.S.A.M. e. V. zum Einsatz einer Schulsozialarbeiterin für die beiden Bühlertäler Schulen über den 31.07.12 hinaus zu verlängern, zunächst befristet bis zum 31.07.14 und vorbehaltlich der Förderzusage durch den Landkreis.